Impressum:

 

Newtex GmbH

Geschäftsführer: Guido Langner
Geschäftssitz: Lavesstraße 70, 30159 Hannover

 

Telefon: +0049 1724030408
e-Mail: info(at)newtex.de

 

Handelsregisternummer: HRB 61186

USt.ID: DE229733319

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NewTex GmbH

1. Die NewTex erbringt Telekommunikations-, Audiotex-, und Marketingdienstleistungen ausschließlich zu den nachstehenden AGBs. Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist weiterhin der aktuelle Verhaltenskodex der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (siehe www.fst-ev.org) sowie die aktuelle TKV.

  1. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
  2. Der Partner hält die NewTex von Ansprüchen Dritter frei. Von jeglicher Belangung ob zivil- oder strafrechtlicher Art. Es obliegt dem Vertragspartner, Marketingaktionen auf rechtliche Konformität zu prüfen.
  3. Der Partner verpflichtet sich jede Änderungen seines Geschäftssitzes, der Rechtsform, Anschrift oder der Bankverbindung umgehend schriftlich der NewTex mitzuteilen.
  4. NewTex darf sich Dritter bei Leistungserfüllungen bedienen.
  5. Ist der Partner mit der Zahlung der fälligen Vergütung länger als zwei Wochen in Verzug oder ist eine Verfahren zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 900 ZPO eingeleitet oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, ist die NewTex zur fristlosen Kündigung berechtigt.
  6. NewTex ist weiterhin zur fristlosen Kündigung berechtigt wenn der Partner gegen den Verhaltenskodex des FST e.V., gegen die TKV oder gegen geltendes Recht verstößt.
  7. Die NewTex ist bei begründetem Verdacht eines Verstoßes der unter Punkt 7 beschrieben ist, berechtigt Zurückbehaltungsrechte an der Vergütung geltend zu machen und die Vergütung bis zur endgültigen rechtskräftigen Klärung einzustellen. Das gleiche gilt für den Fall, dass Strafverfolgungsmaßnahmen gegen den Partner eingeleitet sind oder Klageverfahren gegen den Partner oder dessen Unterkunden rechtshängig sind, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang damit stehen, dass der Partner oder Unterkunde durch NewTex Telekommunikations-, Audiotext- oder Marketingdienstleistungen in Anspruch genommen hat.
  8. Die NewTex haftet nicht für Störungen im genutzten Leistungsnetz, für Übermittlungsfehler oder Störungen die durch Dritte verschuldet sind und daraus resultierenden Folgeschäden.
  9. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die NewTex Endkundenbeschwerden im Zusammenhang mit den über die NewTex angebotenen Dienste eigenständig und mit Wirkung für den Partner bearbeitet.
  10. Sollte der jeweilige Carrier die Vergütung an NewTex aufgrund aufgetretener Stornos oder sonstiger Einbehalte (z.B. aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben) kürzen, und zwar unabhängig davon, ob die Stornos oder Einbehalte vom Endkunden berechtigt durchgeführt worden sind, behält sich NewTex vor, diese Einbehalte an den Partner weiterzuberechnen. NewTex ist berechtigt mit Forderungen des Partners NewTex gegenüber die Einbehalte aufzurechnen. NewTex ist des weiteren berechtigt auch nachträglich ihr belastete Einbehalte dem Partner gegenüber weiterzuberechnen. Soweit Stornos und sonstige Einbehalte durch den Carrier NewTex gegenüber geltend gemacht werden hat der Partner einen Anspruch auf Pauschalnachweis. Ein Einzelnachweis wird seitens NewTex nicht geschuldet. Der Partner hat das Recht auf eigene Kosten + Risiko den Endkunden auf Zahlung des Stornos und/oder Einbehaltes in Anspruch zu nehmen. Macht der Partner hiervon Gebrauch, wird NewTex ihn insoweit mit allen erforderlichen von NewTex beschaffbaren Informationen unterstützen. Mit Ausnahme begründeter Zweifel an der Abrechnung von Newtex hat der Partner kein Einsichtsrecht in Abrechnungsunterlagen. Anderenfalls ist dem Partner gestattet, durch einen von Amts wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer die Abrechnungsunterlagen auf seine Kosten überprüfen zu lassen. Soweit Newtex die Abrechnung nicht grob fahrlässig fehlerhaft erstellt hat, hat er hinsichtlich der Kosten einen Erstattungsanspruch Newtex gegenüber.
    Der Partner hat keinen Abrechnungsanspruch für Zeiträume ab Wirksamwerden der Kündigung.
    Newtex ist berechtigt, die Keywords unverzüglich neu zu vergeben. Dem Partner steht das Recht zu, auf eigene Kosten durch ein von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten die Abrechnung für diesen Zeitraum erstellen zu lassen. Newtex ist berechtigt, Abrechnungen und Einsicht in Buchunterlagen zu verwehren, soweit nicht ein dem geschätzten Arbeitsaufwand bei Newtex entsprechend angemessener Vorschuss gezahlt wird. Das Recht des Partners erlischt einen Monat nach Ausspruch der Kündigung.“
  11. NewTex ist dem Partner gegenüber erst dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die abgerechnete Vergütung seitens des Carriers unwiderruflich und unwidersprochen bei NewTex eingegangen ist. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass auch nachträglich Stornos oder Einbehalte durch den Carrier geltend gemacht werden.
  12. Bei Zahlungsverzug des Partners ist NewTex berechtigt den Anschluss oder Zugang des Kunden zu sperren, wenn dieser mit einem Rechnungsbetrag mehr als drei Werktage in Verzug ist.
  13. Weiterhin ist die NewTex berechtigt jährliche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen.
  14. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und Gerichtsstand ist Hannover. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.